50 €
im Monat je Mitarbeiter, frei von Lohnsteuer und Sozialabgaben (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG)
7,67 €
Essenszuschuss je Arbeitstag 2026, an bis zu 15 Tagen im Monat, steuerbegünstigt
rund 1.980 €
je Fahrer und Jahr, wenn Sie Sachbezug und Essenszuschuss voll ausschöpfen
1 Karte
für alle Bausteine, monatliche Aufladung automatisch, Nachweise für die Prüfung inklusive

Warum Brutto der teuerste Weg ist, einem Fahrer etwas Gutes zu tun

Jeder Euro Lohnerhöhung wird zweimal besteuert und zweimal verbeitragt: einmal bei Ihnen als Arbeitgeberanteil, einmal beim Fahrer als Lohnsteuer und Arbeitnehmeranteil. Am Ende bleibt ihm ungefähr die Hälfte. Der Sachbezug über die givve Card geht an beiden Abzügen vorbei, solange die 50-Euro-Freigrenze im Monat eingehalten wird.

Das ist kein Trick, sondern eine seit Jahren geregelte Gestaltung im Einkommensteuergesetz. Sie muss nur richtig umgesetzt werden: zusätzlich zum Lohn, ohne Bargeldfunktion, sauber auf dem Lohnschein. Genau das ist unser Teil.

Die Beispielrechnung ist gerundet und geht von Steuerklasse I ohne Kirchensteuer und durchschnittlichen Beitragssätzen aus. Der tatsächliche Wert hängt vom Einzelfall ab. Die Umsetzung stimmen Sie mit Ihrem Steuerberater ab.

Ziel: 50 € mehr für den FahrerKommt beim Fahrer anKostet Sie
50 € Bruttolohnerhöhungca. 28 €ca. 60 €
Bruttolohnerhöhung, damit netto 50 € ankommen50 €mindestens 100 €
50 € Sachbezug über die givve Card50 €50 € + Kartengebühr
Bei 10 Fahrern: 500 € im Monat, die vollständig ankommen. Als Bruttolohn müssten Sie für dieselbe Wirkung mindestens 1.000 € im Monat aufwenden, rund 6.000 € mehr im Jahr, je nach Gehalt Ihrer Fahrer auch deutlich mehr.

Warum Benefits im Transport kein Nice-to-have mehr sind

Fahrer vergleichen heute zwei Angebote und nehmen das, bei dem mehr hängen bleibt. Gehalt allein entscheidet das nicht mehr. Vier Gründe, warum die Karte in den Betrieb gehört, bevor die nächste Kündigung kommt.

Kampf um Fahrer

Zwei Betriebe, gleicher Lohn. Der Fahrer geht dorthin, wo er jeden Monat 50 € mehr zum Ausgeben hat und Geburtstag nicht vergessen wird.

Bindung

Wer jeden Monat spürt, dass sein Chef an ihn denkt, ruft nicht beim Nachbarn an. Zufriedenheit ist billiger als Fluktuation.

Abheben vom Nachbarn

Im Nahverkehr zahlen alle ungefähr dasselbe. Mit einem Benefit, den der Nachbar nicht bietet, sind Sie in der Stellenanzeige und im Bewerbungsgespräch der bessere Arbeitgeber.

Steuerlich die schlaue Variante

Sachbezug und Essenszuschuss sind für Sie und den Fahrer frei von Steuer und Sozialabgaben. Das macht sie zur effizienteren Alternative zur Gehaltserhöhung.

Drei Bausteine, eine Karte

Die givve Card ist eine wiederaufladbare Prepaid-Mastercard. Der Fahrer bezahlt damit regional überall, wo Mastercard angenommen wird: Wocheneinkauf, Tanken, Restaurant. Mit Karte, per App oder mit dem Handy. Sie entscheiden, welche Bausteine Sie nutzen.

givve Card Sachbezug
Sachbezug 50 € im Monat

Der Klassiker. Bis 50 € je Monat und Mitarbeiter frei von Lohnsteuer und Sozialabgaben, für alle Mitarbeiter oder nur für bestimmte Gruppen. Netto gleich Brutto: Der Fahrer gibt das volle Guthaben aus, wo er will, nur nicht als Bargeld.

Details bei givve ansehen →
givve Card Essenszuschuss
Essenszuschuss je Arbeitstag

Bis 7,67 € je Arbeitstag (2026), an bis zu 15 Tagen im Monat, zusätzlich zum Sachbezug. Der Fahrer zahlt im Restaurant, Imbiss, Café, beim Bäcker oder Metzger mit der Karte. Keine Belege, nichts einreichen. Was er in einem Monat nicht nutzt, wandert in den Folgemonat. Passt für Nahverkehr und Depotbetrieb, bei Fahrern mit Verpflegungspauschale gelten Einschränkungen.

Details bei givve ansehen →
Geburtstag, Jubiläum, Hochzeit

Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen bis 60 € je Anlass, ebenfalls steuerfrei und unabhängig von den 50 € im Monat. Statt Blumenstrauß und Umschlag eine zusätzliche Aufladung auf dieselbe Karte, im Business Portal mit zwei Klicks, mit Nachweis für die Lohnakte.

Was Sie davon haben

  • Sachbezug und Essenszuschuss steuerkonform umgesetzt, ohne eigene Prüfung
  • Verwaltung im givve Business Portal: Mitarbeiter anlegen, Aufladung läuft automatisch
  • Alle Bausteine auf einer Karte, kein Gutschein-Papierkram
  • Für jede Betriebsgröße, vom Einzelunternehmer bis zur Flotte
  • Fahrer, die spüren, dass sie mehr bekommen als woanders, und bleiben
  • Sachbezug korrekt auf dem Lohnschein, wenn wir Ihre Lohnabrechnung machen

Was Ihr Fahrer davon hat

  • Netto gleich Brutto: 50 € aufgeladen sind 50 € zum Ausgeben
  • Bezahlt regional überall mit Mastercard: Wocheneinkauf, Tanken, Essen
  • Karte, App und Mobile Payment mit dem Handy
  • Essenszuschuss ohne Belege, nicht genutztes Guthaben verfällt nicht
  • Geburtstag und Hochzeit kommen als Aufladung auf dieselbe Karte
  • Spürbare Wertschätzung, jeden Monat aufs Neue

Fünf Fehler, die den Steuervorteil rückwirkend kosten

Die Regeln sind einfach, die Fallen auch. Bei der nächsten Betriebsprüfung durch Rentenversicherung oder Finanzamt wird der Sachbezug rückwirkend nachversteuert und nachverbeitragt, wenn eine davon zutrifft.

1. Gehaltsumwandlung statt Zusatzleistung

Der Sachbezug muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn kommen (§ 8 Abs. 4 EStG). Wer 50 € vom Bruttolohn abzieht und auf die Karte lädt, verliert die Steuerfreiheit für den gesamten Betrag.

2. Freigrenze statt Freibetrag

50 € sind eine Freigrenze. Bei 50,01 € ist der komplette Sachbezug steuerpflichtig, nicht nur der eine Cent. Andere Sachbezüge im selben Monat, etwa ein Tankgutschein, zählen mit.

3. Bargeld oder Bargeldersatz

Auszahlung, Überweisung oder eine Karte mit Bargeldfunktion sind kein Sachbezug. Die givve Card erfüllt die Vorgaben des § 8 Abs. 1 EStG, eine selbstgebaute Lösung meistens nicht.

4. Essenszuschuss an Spesentagen

An Tagen mit steuerfreier Verpflegungspauschale, also Abwesenheit über acht Stunden, gibt es keinen Essenszuschuss. Für Fahrer auf Fernstrecke passt deshalb meist nur der 50-Euro-Sachbezug.

5. Nicht auf dem Lohnschein

Der Sachbezug gehört ins Lohnkonto, auch wenn keine Steuer anfällt. Fehlt er dort, fehlt bei der Prüfung der Nachweis. In unserer Lohnabrechnung läuft das automatisch mit.

Was Sie davon selbst prüfen müssen

Nichts. Wir richten die Karte so ein, dass die vier ersten Punkte technisch gar nicht passieren können, und nehmen den fünften in die Abrechnung. Die steuerliche Bewertung im Einzelfall bleibt bei Ihrem Steuerberater.

So richten wir die Karte für Ihren Betrieb ein

Vom ersten Gespräch bis zur ersten Aufladung vergehen in der Regel zwei bis drei Wochen. Ihr Aufwand: ein Telefonat und eine Mitarbeiterliste.

Tag 1
Wir
Netto-Check am Telefon, 15 Minuten: Wie viele Mitarbeiter, welche Fahrergruppen, Nahverkehr oder Fernverkehr, gibt es schon Sachbezüge. Daraus ergibt sich, welche Bausteine sich lohnen und was es Sie kostet.
Tag 2 bis 5
Sie
Sie registrieren sich über unseren Partnerlink bei givve und wählen die Bausteine. Wir begleiten die Anmeldung, damit Freigrenze, Regionalbindung und Aufladerhythmus richtig eingestellt sind.
Woche 2 bis 3
givve
Die Karten werden produziert und an Ihren Betrieb geschickt. Sie geben sie aus, der Fahrer aktiviert seine Karte per App.
Jeden Monat
Automatisch
Die Aufladung läuft nach dem Rhythmus, den Sie festgelegt haben. Ein- und Austritte pflegen Sie im givve Business Portal, bei unserer Lohnabrechnung übernehmen wir das mit.
Lohnabrechnung
Wir
Der Sachbezug erscheint korrekt im Lohnkonto und auf dem Lohnschein. Rechnen Sie woanders ab, bekommt Ihr Abrechner von uns eine kurze Anleitung, wie der Sachbezug einzutragen ist.

Für wen sich die Karte lohnt, und für wen nicht

Lohnt sich: Betriebe, die Fahrer halten wollen

Jede Kündigung kostet Einarbeitung, Ausfall und im schlimmsten Fall ein stehendes Fahrzeug. 50 € im Monat, die der Fahrer jeden Monat spürt, sind günstiger als jede Fahrersuche.

Lohnt sich: Betriebe, die Mindestlohn oder Tarif zahlen und mehr bieten wollen

Wenn das Lohnbudget ausgereizt ist, ist der Sachbezug der einzige Weg, dem Fahrer mehr zu geben, ohne dass die Hälfte an Abgaben verloren geht.

Lohnt sich nicht: als Ersatz für zu niedrigen Lohn

Der Sachbezug zählt nicht auf den Mindestlohn. Wer unter Mindestlohn zahlt und mit der Karte auffüllen will, bekommt ein Problem mit dem Zoll, keine Lösung.

Nur eingeschränkt: Fernverkehr mit täglichen Spesen

Der 50-Euro-Sachbezug funktioniert, der Essenszuschuss an Spesentagen nicht. Das sagen wir Ihnen im Netto-Check vorher, nicht nachher.

givve

Transparenz: Was wir daran verdienen

K.G. Transport Consulting ist Vertriebspartner von givve (Partnernummer 113). Wenn Sie über unseren Link Kunde bei givve werden, erhalten wir von givve eine Provision. Ihr Preis bei givve ändert sich dadurch nicht, Sie zahlen dieselben Konditionen wie bei direkter Anmeldung.

Deshalb kostet Sie unsere Beratung und Einrichtung nichts. Und deshalb sagen wir Ihnen auch, wenn sich die Karte für Ihren Betrieb nicht lohnt: Eine Empfehlung, die nach drei Monaten wieder gekündigt wird, bringt uns nichts und Ihnen Ärger.

Die givve Card wird von der givve GmbH, München, herausgegeben. Vertragspartner für die Karte ist givve, nicht wir. Wir beraten zur Einführung und binden die Karte in die Lohnabrechnung ein.

Direkt zu givve

Sie wissen schon, was Sie wollen?

Dann geht es hier direkt zu givve. Über diese Links werden Sie als Kunde von K.G. Transport Consulting geführt, wir begleiten die Einrichtung trotzdem. Wer erst rechnen will, nimmt den Netto-Check.

Erst den Netto-Check machen Kostenlos, 15 Minuten, telefonisch.

Häufige Fragen zur givve Card

Was Transportunternehmer wissen wollen, bevor sie ihren Fahrern eine Karte in die Hand geben.

Was kostet die givve Card den Arbeitgeber?

Den Betrag, den Sie aufladen, zum Beispiel 50 € im Monat je Mitarbeiter, plus die Kartengebühren nach der aktuellen Preisliste von givve. Lohnsteuer und Sozialabgaben fallen im Rahmen der Freigrenze nicht an. Unsere Beratung und Einrichtung kosten Sie nichts, wir werden von givve als Vertriebspartner vergütet. Die Gesamtkosten je Mitarbeiter nennen wir Ihnen im Netto-Check vorab.

Kann ich die Karte statt der nächsten Lohnerhöhung geben?

Als zusätzliche Leistung ja, als Umwandlung von bestehendem Lohn nein. Der Sachbezug muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Wer dem Fahrer bisher 2.800 € brutto zahlt und künftig 2.750 € plus Karte, verliert die Steuerfreiheit. Wer weiter 2.800 € zahlt und die Karte obendrauf gibt, ist auf der sicheren Seite. Details klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

Geht auch mehr als 50 € im Monat?

Ja, über die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG. Sachzuwendungen bis 10.000 € je Mitarbeiter und Jahr können Sie mit 30 % pauschal versteuern, zum Beispiel für eine Prämie nach einem starken Quartal oder eine Sonderaufladung zum Jahresende. Die Pauschalsteuer tragen Sie, der Fahrer bekommt den vollen Betrag auf die Karte. Sozialabgaben fallen bei eigenen Mitarbeitern in diesem Fall weiterhin an, deshalb rechnen wir das vorher mit Ihnen und Ihrem Steuerberater durch.

Muss jeder Mitarbeiter eine Karte bekommen?

Nein. Sie können die Karte allen geben oder nur bestimmten Gruppen, etwa allen Fahrern oder allen Mitarbeitern ab dem sechsten Monat. Wichtig ist nur, dass die Regel nachvollziehbar und nicht willkürlich ist. Auch Minijobber können den Sachbezug erhalten, er zählt nicht auf die Minijob-Grenze.

Funktioniert der Essenszuschuss auch für Fahrer mit Spesen?

An Tagen, an denen der Fahrer eine steuerfreie Verpflegungspauschale erhält, also bei Abwesenheit über acht Stunden, kann kein Essenszuschuss gewährt werden. Für Fahrer im Nahverkehr und Depotbetrieb mit kürzeren Abwesenheiten passt der Essenszuschuss, für Fernfahrer meist nur der 50-Euro-Sachbezug. Wir prüfen das im Netto-Check je Fahrergruppe.

Was passiert mit dem Guthaben, wenn der Fahrer kündigt?

Bereits aufgeladenes Guthaben gehört dem Mitarbeiter, er kann es weiter ausgeben. Künftige Aufladungen stoppen Sie im Portal mit dem Austrittsdatum. Bei unserer Lohnabrechnung übernehmen wir die Abmeldung mit.

Zählt der Sachbezug auf den Mindestlohn?

Nein. Der Mindestlohn muss in Geld gezahlt werden, Sachbezüge werden nicht angerechnet. Die Karte ist eine Leistung obendrauf, kein Ersatz für Lohn. Das ist auch der Grund, warum sie bei der Fahrerbindung wirkt: Der Fahrer sieht jeden Monat 50 €, die es woanders nicht gibt.

Kann der Fahrer mit der Karte Bargeld abheben?

Nein, und das ist Voraussetzung für die Steuerfreiheit. Die Karte ist eine Prepaid-Mastercard zum Bezahlen im Handel, an Tankstellen und in Restaurants, auch kontaktlos mit dem Handy. Die Akzeptanz ist regional begrenzt, so wie es die Sachbezugsregeln verlangen.

Wie schnell können wir starten?

Nach dem Netto-Check registrieren Sie sich über unseren Link bei givve, die Karten werden produziert und verschickt. In der Regel sind die Karten zwei bis drei Wochen nach der Anmeldung im Betrieb. Die erste Aufladung kann zum nächsten Monatsersten laufen.

Wie viele Fahrer sollen mehr Netto bekommen?

Schildern Sie uns Ihren Betrieb. Sie erhalten den Netto-Check und die Gesamtkosten je Mitarbeiter auf einem Blatt.

Netto-Check anfragen