Damit beim Fahrer 50 € netto ankommen, kostet Sie eine Lohnerhöhung mindestens 100 €, je nach Gehalt und Steuerklasse auch mehr. Mit der givve Card laden Sie 50 € auf, der Fahrer bekommt 50 €. Dazu ein Essenszuschuss für jeden Arbeitstag. Wir sind Vertriebspartner von givve, richten die Karte für Ihren Betrieb ein und sorgen dafür, dass sie in der Lohnabrechnung richtig läuft.
Jeder Euro Lohnerhöhung wird zweimal besteuert und zweimal verbeitragt: einmal bei Ihnen als Arbeitgeberanteil, einmal beim Fahrer als Lohnsteuer und Arbeitnehmeranteil. Am Ende bleibt ihm ungefähr die Hälfte. Der Sachbezug über die givve Card geht an beiden Abzügen vorbei, solange die 50-Euro-Freigrenze im Monat eingehalten wird.
Das ist kein Trick, sondern eine seit Jahren geregelte Gestaltung im Einkommensteuergesetz. Sie muss nur richtig umgesetzt werden: zusätzlich zum Lohn, ohne Bargeldfunktion, sauber auf dem Lohnschein. Genau das ist unser Teil.
Die Beispielrechnung ist gerundet und geht von Steuerklasse I ohne Kirchensteuer und durchschnittlichen Beitragssätzen aus. Der tatsächliche Wert hängt vom Einzelfall ab. Die Umsetzung stimmen Sie mit Ihrem Steuerberater ab.
| Ziel: 50 € mehr für den Fahrer | Kommt beim Fahrer an | Kostet Sie |
|---|---|---|
| 50 € Bruttolohnerhöhung | ca. 28 € | ca. 60 € |
| Bruttolohnerhöhung, damit netto 50 € ankommen | 50 € | mindestens 100 € |
| 50 € Sachbezug über die givve Card | 50 € | 50 € + Kartengebühr |
Fahrer vergleichen heute zwei Angebote und nehmen das, bei dem mehr hängen bleibt. Gehalt allein entscheidet das nicht mehr. Vier Gründe, warum die Karte in den Betrieb gehört, bevor die nächste Kündigung kommt.
Zwei Betriebe, gleicher Lohn. Der Fahrer geht dorthin, wo er jeden Monat 50 € mehr zum Ausgeben hat und Geburtstag nicht vergessen wird.
Wer jeden Monat spürt, dass sein Chef an ihn denkt, ruft nicht beim Nachbarn an. Zufriedenheit ist billiger als Fluktuation.
Im Nahverkehr zahlen alle ungefähr dasselbe. Mit einem Benefit, den der Nachbar nicht bietet, sind Sie in der Stellenanzeige und im Bewerbungsgespräch der bessere Arbeitgeber.
Sachbezug und Essenszuschuss sind für Sie und den Fahrer frei von Steuer und Sozialabgaben. Das macht sie zur effizienteren Alternative zur Gehaltserhöhung.
Die givve Card ist eine wiederaufladbare Prepaid-Mastercard. Der Fahrer bezahlt damit regional überall, wo Mastercard angenommen wird: Wocheneinkauf, Tanken, Restaurant. Mit Karte, per App oder mit dem Handy. Sie entscheiden, welche Bausteine Sie nutzen.
Der Klassiker. Bis 50 € je Monat und Mitarbeiter frei von Lohnsteuer und Sozialabgaben, für alle Mitarbeiter oder nur für bestimmte Gruppen. Netto gleich Brutto: Der Fahrer gibt das volle Guthaben aus, wo er will, nur nicht als Bargeld.
Details bei givve ansehen →
Bis 7,67 € je Arbeitstag (2026), an bis zu 15 Tagen im Monat, zusätzlich zum Sachbezug. Der Fahrer zahlt im Restaurant, Imbiss, Café, beim Bäcker oder Metzger mit der Karte. Keine Belege, nichts einreichen. Was er in einem Monat nicht nutzt, wandert in den Folgemonat. Passt für Nahverkehr und Depotbetrieb, bei Fahrern mit Verpflegungspauschale gelten Einschränkungen.
Details bei givve ansehen →Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen bis 60 € je Anlass, ebenfalls steuerfrei und unabhängig von den 50 € im Monat. Statt Blumenstrauß und Umschlag eine zusätzliche Aufladung auf dieselbe Karte, im Business Portal mit zwei Klicks, mit Nachweis für die Lohnakte.
Die Regeln sind einfach, die Fallen auch. Bei der nächsten Betriebsprüfung durch Rentenversicherung oder Finanzamt wird der Sachbezug rückwirkend nachversteuert und nachverbeitragt, wenn eine davon zutrifft.
Der Sachbezug muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn kommen (§ 8 Abs. 4 EStG). Wer 50 € vom Bruttolohn abzieht und auf die Karte lädt, verliert die Steuerfreiheit für den gesamten Betrag.
50 € sind eine Freigrenze. Bei 50,01 € ist der komplette Sachbezug steuerpflichtig, nicht nur der eine Cent. Andere Sachbezüge im selben Monat, etwa ein Tankgutschein, zählen mit.
Auszahlung, Überweisung oder eine Karte mit Bargeldfunktion sind kein Sachbezug. Die givve Card erfüllt die Vorgaben des § 8 Abs. 1 EStG, eine selbstgebaute Lösung meistens nicht.
An Tagen mit steuerfreier Verpflegungspauschale, also Abwesenheit über acht Stunden, gibt es keinen Essenszuschuss. Für Fahrer auf Fernstrecke passt deshalb meist nur der 50-Euro-Sachbezug.
Der Sachbezug gehört ins Lohnkonto, auch wenn keine Steuer anfällt. Fehlt er dort, fehlt bei der Prüfung der Nachweis. In unserer Lohnabrechnung läuft das automatisch mit.
Nichts. Wir richten die Karte so ein, dass die vier ersten Punkte technisch gar nicht passieren können, und nehmen den fünften in die Abrechnung. Die steuerliche Bewertung im Einzelfall bleibt bei Ihrem Steuerberater.
Vom ersten Gespräch bis zur ersten Aufladung vergehen in der Regel zwei bis drei Wochen. Ihr Aufwand: ein Telefonat und eine Mitarbeiterliste.
Jede Kündigung kostet Einarbeitung, Ausfall und im schlimmsten Fall ein stehendes Fahrzeug. 50 € im Monat, die der Fahrer jeden Monat spürt, sind günstiger als jede Fahrersuche.
Wenn das Lohnbudget ausgereizt ist, ist der Sachbezug der einzige Weg, dem Fahrer mehr zu geben, ohne dass die Hälfte an Abgaben verloren geht.
Der Sachbezug zählt nicht auf den Mindestlohn. Wer unter Mindestlohn zahlt und mit der Karte auffüllen will, bekommt ein Problem mit dem Zoll, keine Lösung.
Der 50-Euro-Sachbezug funktioniert, der Essenszuschuss an Spesentagen nicht. Das sagen wir Ihnen im Netto-Check vorher, nicht nachher.
K.G. Transport Consulting ist Vertriebspartner von givve (Partnernummer 113). Wenn Sie über unseren Link Kunde bei givve werden, erhalten wir von givve eine Provision. Ihr Preis bei givve ändert sich dadurch nicht, Sie zahlen dieselben Konditionen wie bei direkter Anmeldung.
Deshalb kostet Sie unsere Beratung und Einrichtung nichts. Und deshalb sagen wir Ihnen auch, wenn sich die Karte für Ihren Betrieb nicht lohnt: Eine Empfehlung, die nach drei Monaten wieder gekündigt wird, bringt uns nichts und Ihnen Ärger.
Die givve Card wird von der givve GmbH, München, herausgegeben. Vertragspartner für die Karte ist givve, nicht wir. Wir beraten zur Einführung und binden die Karte in die Lohnabrechnung ein.
Dann geht es hier direkt zu givve. Über diese Links werden Sie als Kunde von K.G. Transport Consulting geführt, wir begleiten die Einrichtung trotzdem. Wer erst rechnen will, nimmt den Netto-Check.
50 € im Monat je Mitarbeiter, steuer- und sozialabgabenfrei. Für alle Betriebe und alle Fahrergruppen.
Bei givve informieren und starten →Bis 7,67 € je Arbeitstag zusätzlich. Für Nahverkehr, Depot und Innendienst ohne tägliche Verpflegungspauschale.
Bei givve informieren und starten →Was Transportunternehmer wissen wollen, bevor sie ihren Fahrern eine Karte in die Hand geben.
Den Betrag, den Sie aufladen, zum Beispiel 50 € im Monat je Mitarbeiter, plus die Kartengebühren nach der aktuellen Preisliste von givve. Lohnsteuer und Sozialabgaben fallen im Rahmen der Freigrenze nicht an. Unsere Beratung und Einrichtung kosten Sie nichts, wir werden von givve als Vertriebspartner vergütet. Die Gesamtkosten je Mitarbeiter nennen wir Ihnen im Netto-Check vorab.
Als zusätzliche Leistung ja, als Umwandlung von bestehendem Lohn nein. Der Sachbezug muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Wer dem Fahrer bisher 2.800 € brutto zahlt und künftig 2.750 € plus Karte, verliert die Steuerfreiheit. Wer weiter 2.800 € zahlt und die Karte obendrauf gibt, ist auf der sicheren Seite. Details klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Ja, über die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG. Sachzuwendungen bis 10.000 € je Mitarbeiter und Jahr können Sie mit 30 % pauschal versteuern, zum Beispiel für eine Prämie nach einem starken Quartal oder eine Sonderaufladung zum Jahresende. Die Pauschalsteuer tragen Sie, der Fahrer bekommt den vollen Betrag auf die Karte. Sozialabgaben fallen bei eigenen Mitarbeitern in diesem Fall weiterhin an, deshalb rechnen wir das vorher mit Ihnen und Ihrem Steuerberater durch.
Nein. Sie können die Karte allen geben oder nur bestimmten Gruppen, etwa allen Fahrern oder allen Mitarbeitern ab dem sechsten Monat. Wichtig ist nur, dass die Regel nachvollziehbar und nicht willkürlich ist. Auch Minijobber können den Sachbezug erhalten, er zählt nicht auf die Minijob-Grenze.
An Tagen, an denen der Fahrer eine steuerfreie Verpflegungspauschale erhält, also bei Abwesenheit über acht Stunden, kann kein Essenszuschuss gewährt werden. Für Fahrer im Nahverkehr und Depotbetrieb mit kürzeren Abwesenheiten passt der Essenszuschuss, für Fernfahrer meist nur der 50-Euro-Sachbezug. Wir prüfen das im Netto-Check je Fahrergruppe.
Bereits aufgeladenes Guthaben gehört dem Mitarbeiter, er kann es weiter ausgeben. Künftige Aufladungen stoppen Sie im Portal mit dem Austrittsdatum. Bei unserer Lohnabrechnung übernehmen wir die Abmeldung mit.
Nein. Der Mindestlohn muss in Geld gezahlt werden, Sachbezüge werden nicht angerechnet. Die Karte ist eine Leistung obendrauf, kein Ersatz für Lohn. Das ist auch der Grund, warum sie bei der Fahrerbindung wirkt: Der Fahrer sieht jeden Monat 50 €, die es woanders nicht gibt.
Nein, und das ist Voraussetzung für die Steuerfreiheit. Die Karte ist eine Prepaid-Mastercard zum Bezahlen im Handel, an Tankstellen und in Restaurants, auch kontaktlos mit dem Handy. Die Akzeptanz ist regional begrenzt, so wie es die Sachbezugsregeln verlangen.
Nach dem Netto-Check registrieren Sie sich über unseren Link bei givve, die Karten werden produziert und verschickt. In der Regel sind die Karten zwei bis drei Wochen nach der Anmeldung im Betrieb. Die erste Aufladung kann zum nächsten Monatsersten laufen.
Schildern Sie uns Ihren Betrieb. Sie erhalten den Netto-Check und die Gesamtkosten je Mitarbeiter auf einem Blatt.