Nachtzuschläge, Spesen, Sofortmeldung, A1-Bescheinigung: Die Lohnabrechnung im Transport hat eigene Regeln, und die meisten Fehler fallen erst bei der Prüfung auf. Wir rechnen ausschließlich für Transport- und Logistikbetriebe ab. Fester Preis, fester Ansprechpartner, alle Meldungen inklusive.
Beim Steuerberater, im Lohnbüro, per Software: Ihre Löhne können Sie an vielen Stellen abrechnen lassen. Was Sie dort selten bekommen, ist jemand, der seit über 40 Jahren nichts anderes macht als Transportlöhne. Drei Beispiele, an denen sich das entscheidet.
Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sind nur steuerfrei, wenn sie sauber vom Grundlohn getrennt und auf tatsächlich geleistete Stunden bezogen sind. Das ist der häufigste Prüfungsfund im Transport. Bei uns werden die Stunden getrennt nach Nacht, Sonntag und Feiertag erfasst und genau so abgerechnet.
Ohne dokumentierte Abwesenheitszeiten zahlt der Unternehmer die Spesen nach der Prüfung ein zweites Mal, dann mit Steuern und Beiträgen. Wir verarbeiten Ihre gemeldeten Pauschalen korrekt in der Abrechnung und sagen Ihnen vorher, welche Nachweise in Ihrem Betrieb liegen müssen.
Im Transportgewerbe ist die Sofortmeldung nach § 28a Abs. 4 SGB IV Pflicht, bevor ein neuer Fahrer losfährt. Sie lässt sich nicht nachholen. Bei uns reicht ein Anruf mit Name, Geburtsdatum und Starttermin, das Stammblatt kann folgen.
Keine Positionen, die nachher als Zusatz auf der Rechnung auftauchen. Das Meldewesen ist vollständig, die Bescheinigungen sind drin, die Jahresarbeiten auch.
Fast alle Probleme in der Lohnabrechnung entstehen nicht beim Rechnen, sondern bei der Datenlieferung. Deshalb steht hier schwarz auf weiß, wer was bis wann liefert. Abgerechnet wird versetzt: Die Stunden des Vormonats werden im laufenden Monat abgerechnet.
Ein Preis, der sich mit Ihrem Betrieb mitbewegt. Alle Beträge netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, gültig ab 01.10.2026.
| Einmalig bei Vertragsbeginn | Preis |
|---|---|
| Onboarding Firma: Mandantenanlage, Betriebsnummern, Krankenkassen, Übernahme vom bisherigen Abrechner | 99,00 € |
| Onboarding je Mitarbeiter: Ersteinrichtung Lohnkonto, Aufnahme der Stammdaten | 19,00 € |
Beispiel Betrieb mit 12 Mitarbeitern: einmalig 99 € + 12 × 19 € = 327 €, danach monatlich 298,80 €.
| Zusatzleistungen nach Aufwand | Preis |
|---|---|
| Anmeldung eines Mitarbeiters | 45,00 € |
| Abmeldung eines Mitarbeiters inklusive aller Bescheinigungen | 45,00 € |
| Rückrechnung oder Korrektur wegen verspäteter oder fehlerhafter Daten | 45,00 € |
| A1-Bescheinigung für Auslandseinsätze | 39,00 € |
| Sonderauswertungen und Sonderfälle nach Zeitaufwand | 129,00 € / Std. |
| Archivzugriff nach Vertragsende | 29,00 € / Monat |
Wir sagen vorher, wo unsere Leistung endet. Das schützt Sie vor Missverständnissen und uns vor Versprechen, die wir nicht halten dürfen.
Rentenversicherung, Zoll oder Finanzamt kündigen eine Prüfung an, und die erste Frage lautet immer: Wo liegen die Unterlagen? Bei uns liegen sie im Online-Archiv, vollständig und über die gesamte Vertragsdauer. Lohnkonten, Lohnjournale, Beitragsnachweise, Meldungen und Bescheinigungen stellen wir Ihnen als Zusammenstellung bereit.
Unsere Abrechnungen haben in über 40 Jahren tausende solcher Prüfungen durchlaufen. Wir wissen, worauf die Prüfer im Transport schauen: getrennte Zuschläge, nachgewiesene Spesen, rechtzeitige Sofortmeldungen, A1 für jede Auslandstour. Genau deshalb wird bei uns von Anfang an so abgerechnet, dass diese Punkte sitzen.
Die Vertretung gegenüber der Behörde während der Prüfung übernimmt Ihr Steuerberater. Er bekommt von uns alles, was er dafür braucht.
Gehen Sie die Liste ehrlich durch. Bei drei oder mehr Fragen, die Sie nicht sicher mit Ja beantworten können, lohnt sich ein Gespräch. Den Lohn-Check führen wir im Erstgespräch kostenlos mit Ihnen durch, als Diagnose, nicht als Verkaufsgespräch.
Die Fragen, die uns Transportunternehmer im Erstgespräch am häufigsten stellen.
Ja. Wir übernehmen die Lohnkonten und Jahreswerte vom bisherigen Abrechner, egal ob Steuerberater, Lohnbüro oder eigene Software. Der Wechsel zum Monatsersten ist der sauberste Weg, ein Jahreswechsel ist nicht nötig. Beachten Sie die Kündigungsfrist bei Ihrem bisherigen Abrechner.
Ja, für die Finanzbuchhaltung, den Jahresabschluss, steuerliche Beratung und die Vertretung gegenüber dem Finanzamt. Wir erbringen die laufende Lohnabrechnung nach § 6 Nr. 4 StBerG. Ihr Steuerberater bekommt von uns jeden Monat eine fertige Buchungsdatei, so entsteht auf beiden Seiten weniger Aufwand.
Über das Mandantenportal, verschlüsselt. Sie tragen je Mitarbeiter Stunden, Zuschlagsstunden, Fehlzeiten und Spesen in den Meldebogen ein. WhatsApp und andere Messenger sind als Meldeweg ausgeschlossen, weil Lohndaten besonders schutzwürdig sind. Neue Mitarbeiter können Sie bei Eilbedarf telefonisch melden.
Gehen die Bewegungsdaten nach dem 3. Werktag ein, rechnen wir mit den zuletzt bekannten Werten ab, damit die gesetzlichen Meldefristen gewahrt bleiben. Nachmeldungen verarbeiten wir als Rückrechnung im Folgemonat für 45 € netto je Vorgang. Der Betrag deckt den tatsächlichen Mehraufwand, er ist keine Vertragsstrafe.
Nein, und das sagen wir offen. Sie ermitteln Abwesenheitszeiten, Verpflegungspauschalen und Zuschlagsstunden in Ihrem Betrieb, wir übernehmen die gemeldeten Werte unverändert in die Abrechnung. Was wir tun: Ihnen vorher genau sagen, welche Nachweise bei Ihnen liegen müssen, damit die Beträge einer Prüfung standhalten.
Alle werden ganz normal abgerechnet und zählen als Mitarbeiter. Bei Mitarbeitern aus Drittstaaten prüfen Sie als Arbeitgeber die Arbeitserlaubnis, wir nehmen Aufenthaltstitel und Gültigkeit im Personalstammblatt auf. Wenn Sie Fahrer über unsere Fahrervermittlung einstellen, greifen beide Leistungen nahtlos ineinander.
Nach Vertragsunterschrift erhalten Sie zwei Bögen: einen für die Firmendaten und einen je Mitarbeiter. Sobald diese vorliegen, richten wir das Mandat ein und führen einen Testlauf gegen die letzte Abrechnung Ihres bisherigen Abrechners durch. Erst wenn die Werte übereinstimmen, geht es in den Echtbetrieb.
Für Fehler in unserer Abrechnung haften wir im Rahmen unserer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Für Folgen verspäteter, unvollständiger oder unrichtiger Daten haften Sie als Arbeitgeber. Genau deshalb regeln wir die Mitwirkungspflichten und Termine in einer eigenen Anlage zum Vertrag, damit beide Seiten wissen, woran sie sind.
Die Laufzeit beträgt 12 Monate und verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn nicht drei Monate vor Laufzeitende gekündigt wird. Nach Vertragsende erhalten Sie Ihre Lohnkonten und Abrechnungsunterlagen in einem gängigen elektronischen Format. Auf Wunsch übergeben wir die Daten direkt an den Nachfolgeabrechner.
Ausschließlich für Transport- und Logistikunternehmen: Spedition, Nahverkehr, Stückgut, Paketzustellung, Kurierdienst. Andere Branchen rechnen wir bewusst nicht ab. Ein Spezialist, der alles macht, ist keiner.
Ja. Der 50-Euro-Sachbezug, der Essenszuschuss und Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen werden im Lohnkonto geführt und auf dem Lohnschein ausgewiesen, so wie es die Prüfer sehen wollen. Wenn Sie die givve Card über uns einführen, sind Einrichtung und Abrechnung aus einer Hand.
Schildern Sie uns Ihren Betrieb. Sie erhalten den Lohn-Check und ein Angebot, das auf einem Blatt Platz hat.