über 40 Jahre
Lohnabrechnung, ausschließlich für Transport und Logistik
tausende Prüfungen
durch Rentenversicherung, Zoll und Finanzamt, die unsere Abrechnungen durchlaufen haben
§ 3b, § 28a, A1
Zuschläge, Sofortmeldung und Auslandseinsätze sind bei uns Alltag, keine Sonderfälle
1 Ansprechpartner
der Ihren Betrieb kennt, mit fester Vertretung im Urlaubsfall

Lohnabrechnung bekommen Sie überall. Transportlöhne nicht.

Beim Steuerberater, im Lohnbüro, per Software: Ihre Löhne können Sie an vielen Stellen abrechnen lassen. Was Sie dort selten bekommen, ist jemand, der seit über 40 Jahren nichts anderes macht als Transportlöhne. Drei Beispiele, an denen sich das entscheidet.

Zuschläge nach § 3b EStG

Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sind nur steuerfrei, wenn sie sauber vom Grundlohn getrennt und auf tatsächlich geleistete Stunden bezogen sind. Das ist der häufigste Prüfungsfund im Transport. Bei uns werden die Stunden getrennt nach Nacht, Sonntag und Feiertag erfasst und genau so abgerechnet.

Spesen und Verpflegungspauschalen

Ohne dokumentierte Abwesenheitszeiten zahlt der Unternehmer die Spesen nach der Prüfung ein zweites Mal, dann mit Steuern und Beiträgen. Wir verarbeiten Ihre gemeldeten Pauschalen korrekt in der Abrechnung und sagen Ihnen vorher, welche Nachweise in Ihrem Betrieb liegen müssen.

Sofortmeldung vor der ersten Fahrt

Im Transportgewerbe ist die Sofortmeldung nach § 28a Abs. 4 SGB IV Pflicht, bevor ein neuer Fahrer losfährt. Sie lässt sich nicht nachholen. Bei uns reicht ein Anruf mit Name, Geburtsdatum und Starttermin, das Stammblatt kann folgen.

Was im Monatspreis enthalten ist

Keine Positionen, die nachher als Zusatz auf der Rechnung auftauchen. Das Meldewesen ist vollständig, die Bescheinigungen sind drin, die Jahresarbeiten auch.

Laufende Abrechnung
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung, auch mit Stundenlöhnen und variablen Bestandteilen
  • Führung der Lohnkonten
  • Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge nach § 3b EStG
  • Verarbeitung Ihrer gemeldeten Spesen und Verpflegungspauschalen
  • Lohnschein für jeden Mitarbeiter im Mitarbeiterportal
Meldewesen, vollständig
  • Lohnsteuer-Anmeldung an das Finanzamt
  • Beitragsnachweise an alle Krankenkassen
  • Sämtliche DEÜV-Meldungen
  • Sofortmeldung nach § 28a Abs. 4 SGB IV
  • Jahresmeldungen und UV-Jahresmeldung an die Berufsgenossenschaft
Bescheinigungen
  • Entgelt- und Arbeitsbescheinigungen
  • Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Wohngeld, Kindergeld, Nebenverdienst
  • Arbeitgeberbescheinigung Deutsche Rentenversicherung
  • Erstattungsanträge U1 und U2
  • Elektronische Lohnsteuerbescheinigungen und Jahreslohnkonten
Service
  • Fester Ansprechpartner, Reaktionszeit 24 Stunden an Werktagen
  • Mitarbeiterportal: jeder Fahrer lädt seine Abrechnung selbst herunter
  • Online-Archiv über die gesamte Vertragsdauer
  • Korrespondenz mit Krankenkassen und Berufsgenossenschaft
  • Buchungsdatei für Ihren Steuerberater, SEPA-Datei für Ihre Überweisungen

So läuft ein Abrechnungsmonat

Fast alle Probleme in der Lohnabrechnung entstehen nicht beim Rechnen, sondern bei der Datenlieferung. Deshalb steht hier schwarz auf weiß, wer was bis wann liefert. Abgerechnet wird versetzt: Die Stunden des Vormonats werden im laufenden Monat abgerechnet.

Bis zum 3. Werktag
Sie
Sie übermitteln den Meldebogen für den Vormonat über das Mandantenportal: Stunden, Zuschlagsstunden, Fehlzeiten, Spesen, Ein- und Austritte.
Bis zum 8. Werktag
Wir
Wir erstellen die Abrechnung und stellen sie Ihnen zur Freigabe bereit.
Innerhalb von 2 Werktagen
Sie
Sie prüfen und geben frei. Danach gehen die Lohnscheine ins Mitarbeiterportal, Buchungsdatei und SEPA-Datei an Sie.
Fünftletzter Bankarbeitstag
Wir
Wir übermitteln die Beitragsnachweise an die Krankenkassen.
Drittletzter Bankarbeitstag
Sie
Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge. Sie zahlen mit der von uns erstellten SEPA-Datei.
Bis zum 10. des Folgemonats
Wir
Wir übermitteln die Lohnsteuer-Anmeldung an das Finanzamt.
Neue Mitarbeiter sind die kritischste Frist. Die Sofortmeldung muss vorliegen, bevor der Fahrer die Arbeit aufnimmt. Sie kann nicht rückwirkend nachgeholt werden. Melden Sie uns jeden neuen Mitarbeiter deshalb vor der ersten Arbeitsminute, telefonisch bei Eilbedarf.

Preise

Ein Preis, der sich mit Ihrem Betrieb mitbewegt. Alle Beträge netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, gültig ab 01.10.2026.

Lohn Transport
249 €netto im Monat
Inklusive bis zu 10 Mitarbeiter.
Jeder weitere Mitarbeiter 24,90 € netto im Monat.
12 Mitarbeiter298,80 €
15 Mitarbeiter373,50 €
20 Mitarbeiter498,00 €
30 Mitarbeiter747,00 €
Angebot anfragen
Einmalig bei VertragsbeginnPreis
Onboarding Firma: Mandantenanlage, Betriebsnummern, Krankenkassen, Übernahme vom bisherigen Abrechner99,00 €
Onboarding je Mitarbeiter: Ersteinrichtung Lohnkonto, Aufnahme der Stammdaten19,00 €

Beispiel Betrieb mit 12 Mitarbeitern: einmalig 99 € + 12 × 19 € = 327 €, danach monatlich 298,80 €.

Zusatzleistungen nach AufwandPreis
Anmeldung eines Mitarbeiters45,00 €
Abmeldung eines Mitarbeiters inklusive aller Bescheinigungen45,00 €
Rückrechnung oder Korrektur wegen verspäteter oder fehlerhafter Daten45,00 €
A1-Bescheinigung für Auslandseinsätze39,00 €
Sonderauswertungen und Sonderfälle nach Zeitaufwand129,00 € / Std.
Archivzugriff nach Vertragsende29,00 € / Monat
Konditionen: Laufzeit 12 Monate, danach Verlängerung um jeweils 12 Monate. Kündigungsfrist 3 Monate zum Laufzeitende. Zahlung monatlich per SEPA-Lastschrift. Preisanpassung einmal jährlich zum 01.01. entsprechend dem Verbraucherpreisindex, mindestens 3 %. Maßgeblich für die Mitarbeiterzahl ist der Stand am Abrechnungsstichtag.

Was wir bewusst nicht machen

Wir sagen vorher, wo unsere Leistung endet. Das schützt Sie vor Missverständnissen und uns vor Versprechen, die wir nicht halten dürfen.

Steuerliche Beratung und GestaltungsberatungIhr Steuerberater
Vertretung gegenüber Finanzbehörden, Begleitung von Lohnsteuer-AußenprüfungenIhr Steuerberater
Finanzbuchhaltung und JahresabschlussIhr Steuerberater
Erstellung und Prüfung von ArbeitsverträgenIhr Rechtsanwalt
Arbeitszeiterfassung und StundenzettelSie als Arbeitgeber
Ermittlung Ihrer Abwesenheitszeiten und VerpflegungspauschalenSie als Arbeitgeber

Wenn die Prüfung kommt

Rentenversicherung, Zoll oder Finanzamt kündigen eine Prüfung an, und die erste Frage lautet immer: Wo liegen die Unterlagen? Bei uns liegen sie im Online-Archiv, vollständig und über die gesamte Vertragsdauer. Lohnkonten, Lohnjournale, Beitragsnachweise, Meldungen und Bescheinigungen stellen wir Ihnen als Zusammenstellung bereit.

Unsere Abrechnungen haben in über 40 Jahren tausende solcher Prüfungen durchlaufen. Wir wissen, worauf die Prüfer im Transport schauen: getrennte Zuschläge, nachgewiesene Spesen, rechtzeitige Sofortmeldungen, A1 für jede Auslandstour. Genau deshalb wird bei uns von Anfang an so abgerechnet, dass diese Punkte sitzen.

Die Vertretung gegenüber der Behörde während der Prüfung übernimmt Ihr Steuerberater. Er bekommt von uns alles, was er dafür braucht.

Der Lohn-Check

Zehn Fragen, die bei einer Prüfung teuer werden

Gehen Sie die Liste ehrlich durch. Bei drei oder mehr Fragen, die Sie nicht sicher mit Ja beantworten können, lohnt sich ein Gespräch. Den Lohn-Check führen wir im Erstgespräch kostenlos mit Ihnen durch, als Diagnose, nicht als Verkaufsgespräch.

Wird die Sofortmeldung abgesetzt, bevor der neue Fahrer losfährt?
Im Transportgewerbe zwingend und nicht rückwirkend heilbar. Bei einer Kontrolle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sofort teuer.
Wie dokumentieren Sie die Abwesenheitszeiten für die Verpflegungspauschalen?
Ohne Nachweis werden die Spesen nach der Prüfung nachversteuert und nachverbeitragt.
Sind Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sauber vom Grundlohn getrennt ausgewiesen?
Häufigster Prüfungsfund. § 3b EStG greift nur bei korrekter Trennung.
Können Sie großen Auftraggebern die Nachweise zur Auftraggeberhaftung innerhalb von 24 Stunden liefern?
§ 13 MiLoG, § 28e Abs. 3a SGB IV. Auftraggeber verlangen das zunehmend vor jeder Vergabe.
Liegen A1-Bescheinigungen für alle Auslandstouren vor?
Bei einer Kontrolle im Ausland sofort Bußgeld.
Wie erfassen Sie die Arbeitszeit Ihrer Fahrer?
Arbeitszeiterfassung ist Arbeitgeberpflicht, unabhängig von der Fahrerkarte.
Wer macht die Lohnabrechnung, wenn diese Person zwei Wochen krank ist?
Kleine Betriebe haben hier meist keinen Plan B. Die Meldefristen laufen trotzdem.
Wann haben Sie zuletzt geprüft, ob alle Führerscheine, Fahrerkarten und Modul-95-Nachweise gültig sind?
Abgelaufene Fahrerkarte heißt: Fahrzeug steht.
Wie lange dauert es, bis ein Fahrer nach Einstellung angemeldet ist?
Sechs Wochen Frist für die Anmeldung zur Sozialversicherung, die Sofortmeldung aber sofort.
Wenn morgen die Rentenversicherung eine Betriebsprüfung ankündigt: Wo liegen die Unterlagen?
Lohnkonten, Journale, Beitragsnachweise und Meldungen müssen vollständig und schnell auffindbar sein.
Lohn-Check im Erstgespräch machen Kostenlos, 30 Minuten, telefonisch.

Häufige Fragen zur Lohnabrechnung

Die Fragen, die uns Transportunternehmer im Erstgespräch am häufigsten stellen.

Kann ich mitten im Jahr wechseln?

Ja. Wir übernehmen die Lohnkonten und Jahreswerte vom bisherigen Abrechner, egal ob Steuerberater, Lohnbüro oder eigene Software. Der Wechsel zum Monatsersten ist der sauberste Weg, ein Jahreswechsel ist nicht nötig. Beachten Sie die Kündigungsfrist bei Ihrem bisherigen Abrechner.

Brauche ich weiterhin einen Steuerberater?

Ja, für die Finanzbuchhaltung, den Jahresabschluss, steuerliche Beratung und die Vertretung gegenüber dem Finanzamt. Wir erbringen die laufende Lohnabrechnung nach § 6 Nr. 4 StBerG. Ihr Steuerberater bekommt von uns jeden Monat eine fertige Buchungsdatei, so entsteht auf beiden Seiten weniger Aufwand.

Wie übermittle ich die monatlichen Daten?

Über das Mandantenportal, verschlüsselt. Sie tragen je Mitarbeiter Stunden, Zuschlagsstunden, Fehlzeiten und Spesen in den Meldebogen ein. WhatsApp und andere Messenger sind als Meldeweg ausgeschlossen, weil Lohndaten besonders schutzwürdig sind. Neue Mitarbeiter können Sie bei Eilbedarf telefonisch melden.

Was passiert, wenn meine Daten zu spät kommen?

Gehen die Bewegungsdaten nach dem 3. Werktag ein, rechnen wir mit den zuletzt bekannten Werten ab, damit die gesetzlichen Meldefristen gewahrt bleiben. Nachmeldungen verarbeiten wir als Rückrechnung im Folgemonat für 45 € netto je Vorgang. Der Betrag deckt den tatsächlichen Mehraufwand, er ist keine Vertragsstrafe.

Prüfen Sie meine Spesen und Zuschlagsstunden auf Richtigkeit?

Nein, und das sagen wir offen. Sie ermitteln Abwesenheitszeiten, Verpflegungspauschalen und Zuschlagsstunden in Ihrem Betrieb, wir übernehmen die gemeldeten Werte unverändert in die Abrechnung. Was wir tun: Ihnen vorher genau sagen, welche Nachweise bei Ihnen liegen müssen, damit die Beträge einer Prüfung standhalten.

Was ist mit Minijobbern, Auszubildenden und Mitarbeitern aus Drittstaaten?

Alle werden ganz normal abgerechnet und zählen als Mitarbeiter. Bei Mitarbeitern aus Drittstaaten prüfen Sie als Arbeitgeber die Arbeitserlaubnis, wir nehmen Aufenthaltstitel und Gültigkeit im Personalstammblatt auf. Wenn Sie Fahrer über unsere Fahrervermittlung einstellen, greifen beide Leistungen nahtlos ineinander.

Wie schnell können wir starten?

Nach Vertragsunterschrift erhalten Sie zwei Bögen: einen für die Firmendaten und einen je Mitarbeiter. Sobald diese vorliegen, richten wir das Mandat ein und führen einen Testlauf gegen die letzte Abrechnung Ihres bisherigen Abrechners durch. Erst wenn die Werte übereinstimmen, geht es in den Echtbetrieb.

Wer haftet, wenn etwas schiefgeht?

Für Fehler in unserer Abrechnung haften wir im Rahmen unserer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Für Folgen verspäteter, unvollständiger oder unrichtiger Daten haften Sie als Arbeitgeber. Genau deshalb regeln wir die Mitwirkungspflichten und Termine in einer eigenen Anlage zum Vertrag, damit beide Seiten wissen, woran sie sind.

Wie lange bin ich gebunden?

Die Laufzeit beträgt 12 Monate und verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn nicht drei Monate vor Laufzeitende gekündigt wird. Nach Vertragsende erhalten Sie Ihre Lohnkonten und Abrechnungsunterlagen in einem gängigen elektronischen Format. Auf Wunsch übergeben wir die Daten direkt an den Nachfolgeabrechner.

Für welche Betriebe ist das Angebot gedacht?

Ausschließlich für Transport- und Logistikunternehmen: Spedition, Nahverkehr, Stückgut, Paketzustellung, Kurierdienst. Andere Branchen rechnen wir bewusst nicht ab. Ein Spezialist, der alles macht, ist keiner.

Rechnen Sie auch Sachbezüge wie die givve Card ab?

Ja. Der 50-Euro-Sachbezug, der Essenszuschuss und Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen werden im Lohnkonto geführt und auf dem Lohnschein ausgewiesen, so wie es die Prüfer sehen wollen. Wenn Sie die givve Card über uns einführen, sind Einrichtung und Abrechnung aus einer Hand.

Wie viele Mitarbeiter rechnen Sie ab?

Schildern Sie uns Ihren Betrieb. Sie erhalten den Lohn-Check und ein Angebot, das auf einem Blatt Platz hat.

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