Wer gewerblichen Güterkraftverkehr betreibt, muss der Behörde einen Verkehrsleiter mit nachgewiesener Fachkunde benennen. Fällt er weg oder fehlt er von Anfang an, steht die Erlaubnis auf dem Spiel. Wir vermitteln Ihnen einen geprüften externen Verkehrsleiter, der Ihre Verkehrstätigkeiten tatsächlich leitet, nicht nur auf dem Papier.
Die Fachkunde ist eine von vier Voraussetzungen für die Erlaubnis, neben Niederlassung, Zuverlässigkeit und finanzieller Leistungsfähigkeit. Sie ist die einzige, die an einer Person hängt. Und Personen kündigen, werden krank oder wollen mehr Geld.
Sie haben Fahrzeuge, Aufträge und Fahrer, aber niemanden mit Fachkundeprüfung. Ohne benannten Verkehrsleiter nimmt die Behörde den Antrag nicht an. Ein externer Verkehrsleiter schließt die Lücke, bis Sie oder ein Mitarbeiter die Prüfung selbst ablegen.
Kündigung, Krankheit, Ruhestand, Streit. Die Behörde setzt eine Frist für die Nachbesetzung, und die läuft ab dem Tag des Wegfalls. Wer diese Frist verstreichen lässt, verliert die Erlaubnis und damit das Recht, überhaupt zu fahren.
Ein Bekannter hat die Fachkunde und leiht seinen Namen her. Das fällt spätestens bei der nächsten Prüfung auf: Der Verkehrsleiter muss die Verkehrstätigkeiten tatsächlich und dauerhaft leiten. Sonst fehlt die Zuverlässigkeit, und die Erlaubnis kann widerrufen werden.
Die Verordnung verlangt, dass der Verkehrsleiter die Verkehrstätigkeiten des Unternehmens leitet. Konkret heißt das in der Praxis:
Wir stellen keine Verkehrsleiter selbst. Wir kennen Menschen mit Fachkunde, freier Kapazität und Erfahrung im Transport, und wir wissen, welcher zu welchem Betrieb passt.
Vom ersten Gespräch bis zur Benennung bei der Behörde. Sie entscheiden an jeder Stelle selbst, ob es weitergeht.
Eine Pauschale, ein Betrag, kein Kleingedrucktes. Netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
| Was enthalten ist | Preis |
|---|---|
| Erstgespräch und Bedarfsaufnahme | inklusive |
| Vorschlag eines geprüften Verkehrsleiters mit nachgewiesener Fachkunde | inklusive |
| Vertragsmuster Verkehrsleitervertrag und Checkliste für die Behörde | inklusive |
| Laufende Vergütung des Verkehrsleiters (monatliche Pauschale, direkt mit ihm vereinbart) | separat |
Die Höhe der monatlichen Vergütung hängt von Fahrzeugzahl, Verkehrsart und gewünschter Präsenz im Betrieb ab. Sie verhandeln sie direkt mit dem Verkehrsleiter, wir nennen Ihnen vorab eine realistische Spanne.
Dann suchen wir Sie. Transportunternehmer im Rheinland und darüber hinaus brauchen Verkehrsleiter, die ihren Job ernst nehmen. Sie bekommen von uns Betriebe vorgeschlagen, die zu Ihrer Kapazität passen, und schließen den Vertrag direkt mit dem Unternehmen. Für Sie ist die Aufnahme in unser Netzwerk kostenlos.
Als Verkehrsleiter melden →Die Fragen, die Transportunternehmer stellen, wenn die Behörde zum ersten Mal nach dem Verkehrsleiter fragt.
Jedes Unternehmen, das eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr nach § 3 GüKG oder eine EU-Gemeinschaftslizenz besitzt oder beantragt. Das betrifft Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, im grenzüberschreitenden Verkehr seit Mai 2022 bereits Fahrzeuge über 2,5 t. Der Verkehrsleiter weist die fachliche Eignung des Unternehmens nach.
Ja, wenn Sie die Fachkundeprüfung bei der IHK bestanden haben oder eine gleichwertige Qualifikation nachweisen. Viele Inhaber legen die Prüfung nach, ein externer Verkehrsleiter überbrückt die Zeit bis dahin. Wer die Prüfung nicht selbst machen will, benennt dauerhaft einen internen Mitarbeiter oder einen externen Verkehrsleiter.
Der interne Verkehrsleiter ist Inhaber, Geschäftsführer oder Angestellter des Unternehmens. Der externe Verkehrsleiter ist per Vertrag gebunden und darf nach der Verordnung höchstens vier Unternehmen mit zusammen höchstens 50 Fahrzeugen betreuen. Er muss in einem tatsächlichen Verhältnis zum Unternehmen stehen und die Verkehrstätigkeiten wirklich leiten.
Einmalig 500 € netto, fällig erst, wenn der Vertrag zwischen Ihnen und dem Verkehrsleiter unterschrieben ist. Kommt kein Vertrag zustande, zahlen Sie nichts. Die laufende Vergütung des Verkehrsleiters vereinbaren Sie direkt mit ihm, sie ist nicht Teil unserer Pauschale.
Nein. Der Verkehrsleiter muss die Verkehrstätigkeiten tatsächlich und dauerhaft leiten. Ein Papier-Verkehrsleiter, der den Betrieb nie sieht, gefährdet die Zuverlässigkeit des Unternehmens und damit die Erlaubnis. Wir vermitteln bewusst nur Verkehrsleiter, die regelmäßig im Betrieb sind. Wer nur einen Namen für den Antrag sucht, ist bei uns falsch.
Die Behörde kann eine Frist von bis zu sechs Monaten für die Nachbesetzung einräumen, in Ausnahmefällen wie Tod oder Krankheit etwas länger. Die Frist läuft ab dem Wegfall. Wer erst nach fünf Monaten mit der Suche beginnt, riskiert die Erlaubnis. Melden Sie sich, sobald der Wegfall absehbar ist.
Eine feste Zahl gibt das Gesetz nicht vor. Maßstab ist, dass er die Tätigkeiten tatsächlich leiten kann. In der Praxis heißt das: feste Präsenztage, telefonische Erreichbarkeit, Zugriff auf Fahrerkarten, Wartungspläne und Frachtpapiere. Das legen Sie im Verkehrsleitervertrag fest, unser Muster enthält die üblichen Regelungen.
Den Antrag stellen Sie selbst, wir geben Ihnen die Checkliste, welche Unterlagen die Erlaubnisbehörde sehen will. Rechtliche Beratung zu GüKG und Verordnung erbringen wir nicht, dafür ist Ihr Rechtsanwalt zuständig. Wenn Sie zusätzlich Fahrer suchen oder Ihre Lohnabrechnung in eine Hand geben möchten, greifen unsere Leistungen ineinander.
Schildern Sie uns Ihre Situation. Sie erhalten innerhalb einer Woche einen Vorschlag, der zu Ihrem Betrieb passt.