§ 3 GüKG
Erlaubnispflicht für gewerblichen Güterkraftverkehr über 3,5 t, grenzüberschreitend bereits ab 2,5 t
4 Betriebe, 50 Fahrzeuge
Obergrenze für einen externen Verkehrsleiter nach VO (EG) 1071/2009
max. 6 Monate
Frist, die die Behörde für die Nachbesetzung einräumen kann, wenn der Verkehrsleiter wegfällt
1 Gespräch
reicht, um Ihren Bedarf aufzunehmen und einen passenden Verkehrsleiter vorzuschlagen

Drei Situationen, in denen der Verkehrsleiter plötzlich das größte Problem ist

Die Fachkunde ist eine von vier Voraussetzungen für die Erlaubnis, neben Niederlassung, Zuverlässigkeit und finanzieller Leistungsfähigkeit. Sie ist die einzige, die an einer Person hängt. Und Personen kündigen, werden krank oder wollen mehr Geld.

Sie beantragen die Erlaubnis neu

Sie haben Fahrzeuge, Aufträge und Fahrer, aber niemanden mit Fachkundeprüfung. Ohne benannten Verkehrsleiter nimmt die Behörde den Antrag nicht an. Ein externer Verkehrsleiter schließt die Lücke, bis Sie oder ein Mitarbeiter die Prüfung selbst ablegen.

Ihr Verkehrsleiter fällt weg

Kündigung, Krankheit, Ruhestand, Streit. Die Behörde setzt eine Frist für die Nachbesetzung, und die läuft ab dem Tag des Wegfalls. Wer diese Frist verstreichen lässt, verliert die Erlaubnis und damit das Recht, überhaupt zu fahren.

Der Verkehrsleiter steht nur auf dem Papier

Ein Bekannter hat die Fachkunde und leiht seinen Namen her. Das fällt spätestens bei der nächsten Prüfung auf: Der Verkehrsleiter muss die Verkehrstätigkeiten tatsächlich und dauerhaft leiten. Sonst fehlt die Zuverlässigkeit, und die Erlaubnis kann widerrufen werden.

Was ein Verkehrsleiter tatsächlich tun muss

Die Verordnung verlangt, dass der Verkehrsleiter die Verkehrstätigkeiten des Unternehmens leitet. Konkret heißt das in der Praxis:

  • Instandhaltung und Wartung der Fahrzeuge organisieren und überwachen
  • Beförderungsverträge und Frachtpapiere prüfen
  • Grundzüge der Disposition und Tourenplanung verantworten
  • Lenk- und Ruhezeiten kontrollieren, Fahrerkarten auswerten lassen
  • Ladungssicherung und Sicherheitsvorschriften im Blick behalten
  • Fahrerqualifikation, Führerscheinkontrolle und Modul 95 im Blick behalten
  • Ansprechpartner für die Erlaubnisbehörde sein

Was wir vermitteln, und was nicht

Wir stellen keine Verkehrsleiter selbst. Wir kennen Menschen mit Fachkunde, freier Kapazität und Erfahrung im Transport, und wir wissen, welcher zu welchem Betrieb passt.

Bedarf aufnehmen und passenden Verkehrsleiter vorschlagenWir
Fachkundenachweis und freie Kapazität des Verkehrsleiters prüfenWir
Vertragsmuster für den Verkehrsleitervertrag bereitstellenWir
Vertrag und laufende Vergütung vereinbarenSie und der Verkehrsleiter
Benennung bei der ErlaubnisbehördeSie, mit unserer Checkliste
Rechtliche Beratung zu GüKG und VerordnungIhr Rechtsanwalt

So läuft die Vermittlung

Vom ersten Gespräch bis zur Benennung bei der Behörde. Sie entscheiden an jeder Stelle selbst, ob es weitergeht.

Tag 1
Wir
Erstgespräch, 20 Minuten am Telefon: Fahrzeuge, Standort, Verkehrsart, Situation (Neuantrag oder Wegfall), gewünschter Umfang der Zusammenarbeit.
Innerhalb einer Woche
Wir
Wir schlagen Ihnen einen Verkehrsleiter aus unserem Netzwerk vor, dessen Fachkunde nachgewiesen ist und dessen Kapazität innerhalb der gesetzlichen Grenzen bleibt.
Kennenlernen
Sie
Telefonat oder Besuch im Betrieb. Sie klären Erwartungen, Erreichbarkeit, Besuchsrhythmus und Vergütung direkt mit dem Verkehrsleiter.
Vertrag
Sie
Der Verkehrsleitervertrag wird zwischen Ihnen und dem Verkehrsleiter geschlossen. Unser Vertragsmuster deckt die Pflichten aus der Verordnung ab. Erst jetzt wird unsere Pauschale fällig.
Benennung
Sie
Sie melden den Verkehrsleiter bei Ihrer Erlaubnisbehörde. Welche Unterlagen die Behörde sehen will, steht in unserer Checkliste.
Laufend
Wir
Wenn es später hakt, bleiben wir Ansprechpartner. Passt es nicht, helfen wir beim Wechsel.
Bei Wegfall zählt jeder Tag. Die Frist der Behörde läuft ab dem Tag, an dem der bisherige Verkehrsleiter ausscheidet. Melden Sie sich, sobald eine Kündigung auf dem Tisch liegt, nicht erst, wenn die Behörde schreibt.

Preis

Eine Pauschale, ein Betrag, kein Kleingedrucktes. Netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Verkehrsleiter-Vermittlung
500 €netto, einmalig
Fällig bei Unterschrift des Verkehrsleitervertrags.
Kein Vertrag, keine Kosten.
Verkehrsleiter anfragen
Was enthalten istPreis
Erstgespräch und Bedarfsaufnahmeinklusive
Vorschlag eines geprüften Verkehrsleiters mit nachgewiesener Fachkundeinklusive
Vertragsmuster Verkehrsleitervertrag und Checkliste für die Behördeinklusive
Laufende Vergütung des Verkehrsleiters (monatliche Pauschale, direkt mit ihm vereinbart)separat

Die Höhe der monatlichen Vergütung hängt von Fahrzeugzahl, Verkehrsart und gewünschter Präsenz im Betrieb ab. Sie verhandeln sie direkt mit dem Verkehrsleiter, wir nennen Ihnen vorab eine realistische Spanne.

Für Verkehrsleiter

Sie haben die Fachkunde und freie Kapazität?

Dann suchen wir Sie. Transportunternehmer im Rheinland und darüber hinaus brauchen Verkehrsleiter, die ihren Job ernst nehmen. Sie bekommen von uns Betriebe vorgeschlagen, die zu Ihrer Kapazität passen, und schließen den Vertrag direkt mit dem Unternehmen. Für Sie ist die Aufnahme in unser Netzwerk kostenlos.

Als Verkehrsleiter melden →
Was wir von Verkehrsleitern erwarten
Fachkundenachweis (IHK-Prüfung oder gleichwertig) und keine Einträge, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen
Erfahrung im Güterkraftverkehr, nicht nur die bestandene Prüfung
Bereitschaft, regelmäßig im Betrieb zu sein und die Tätigkeiten tatsächlich zu leiten

Häufige Fragen zum Verkehrsleiter

Die Fragen, die Transportunternehmer stellen, wenn die Behörde zum ersten Mal nach dem Verkehrsleiter fragt.

Wer braucht überhaupt einen Verkehrsleiter?

Jedes Unternehmen, das eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr nach § 3 GüKG oder eine EU-Gemeinschaftslizenz besitzt oder beantragt. Das betrifft Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, im grenzüberschreitenden Verkehr seit Mai 2022 bereits Fahrzeuge über 2,5 t. Der Verkehrsleiter weist die fachliche Eignung des Unternehmens nach.

Kann ich selbst Verkehrsleiter sein?

Ja, wenn Sie die Fachkundeprüfung bei der IHK bestanden haben oder eine gleichwertige Qualifikation nachweisen. Viele Inhaber legen die Prüfung nach, ein externer Verkehrsleiter überbrückt die Zeit bis dahin. Wer die Prüfung nicht selbst machen will, benennt dauerhaft einen internen Mitarbeiter oder einen externen Verkehrsleiter.

Was ist der Unterschied zwischen internem und externem Verkehrsleiter?

Der interne Verkehrsleiter ist Inhaber, Geschäftsführer oder Angestellter des Unternehmens. Der externe Verkehrsleiter ist per Vertrag gebunden und darf nach der Verordnung höchstens vier Unternehmen mit zusammen höchstens 50 Fahrzeugen betreuen. Er muss in einem tatsächlichen Verhältnis zum Unternehmen stehen und die Verkehrstätigkeiten wirklich leiten.

Was kostet die Vermittlung?

Einmalig 500 € netto, fällig erst, wenn der Vertrag zwischen Ihnen und dem Verkehrsleiter unterschrieben ist. Kommt kein Vertrag zustande, zahlen Sie nichts. Die laufende Vergütung des Verkehrsleiters vereinbaren Sie direkt mit ihm, sie ist nicht Teil unserer Pauschale.

Reicht es, wenn der Verkehrsleiter nur auf dem Papier steht?

Nein. Der Verkehrsleiter muss die Verkehrstätigkeiten tatsächlich und dauerhaft leiten. Ein Papier-Verkehrsleiter, der den Betrieb nie sieht, gefährdet die Zuverlässigkeit des Unternehmens und damit die Erlaubnis. Wir vermitteln bewusst nur Verkehrsleiter, die regelmäßig im Betrieb sind. Wer nur einen Namen für den Antrag sucht, ist bei uns falsch.

Wie schnell brauche ich Ersatz, wenn mein Verkehrsleiter wegfällt?

Die Behörde kann eine Frist von bis zu sechs Monaten für die Nachbesetzung einräumen, in Ausnahmefällen wie Tod oder Krankheit etwas länger. Die Frist läuft ab dem Wegfall. Wer erst nach fünf Monaten mit der Suche beginnt, riskiert die Erlaubnis. Melden Sie sich, sobald der Wegfall absehbar ist.

Wie oft muss der externe Verkehrsleiter im Betrieb sein?

Eine feste Zahl gibt das Gesetz nicht vor. Maßstab ist, dass er die Tätigkeiten tatsächlich leiten kann. In der Praxis heißt das: feste Präsenztage, telefonische Erreichbarkeit, Zugriff auf Fahrerkarten, Wartungspläne und Frachtpapiere. Das legen Sie im Verkehrsleitervertrag fest, unser Muster enthält die üblichen Regelungen.

Übernehmen Sie auch Antrag und Kommunikation mit der Behörde?

Den Antrag stellen Sie selbst, wir geben Ihnen die Checkliste, welche Unterlagen die Erlaubnisbehörde sehen will. Rechtliche Beratung zu GüKG und Verordnung erbringen wir nicht, dafür ist Ihr Rechtsanwalt zuständig. Wenn Sie zusätzlich Fahrer suchen oder Ihre Lohnabrechnung in eine Hand geben möchten, greifen unsere Leistungen ineinander.

Neuantrag oder Wegfall: Wo stehen Sie?

Schildern Sie uns Ihre Situation. Sie erhalten innerhalb einer Woche einen Vorschlag, der zu Ihrem Betrieb passt.

Verkehrsleiter anfragen